Schneider-Reisebus
Reisebüro Langendorf
+41 (0) 32 618 11 55
 
von 35 CHF bis 2050 CHF
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Reiseinformationen und Sicherheitshinweise

Betriebslizenz

Schneider Reisen besitzt die gültige Lizenz, ausgestellt vom Bundesamt für Verkehr (BAV), für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Reisecars.

 

Carausrüstung

Ein Feuerlöscher, ein Erste Hilfe Koffer sowie grosszügige und gut gekennzeichnete Notausstiege gehören in all unseren Cars zur Standardausrüstung. Zudem finden Sie an jedem Sitzplatz eine Informationsbroschüre über die Sicherheit an Bord. Wir sind bestrebt, unsere Fahrzeuge laufend mit den neusten Sicherheitsstandards auszurüsten.

 

Notfall-Pikett

Für kleinere Notfälle steht Ihnen unser Pikettdienst unter der Telefonnummer +41 (0)79 408 35 52 während 24 Std. zur Verfügung. Bei grösseren Ereignissen ist Schneider Reisen dem Travel Helpdesk des CarTourisme angeschlossen.

Reisegarantiefonds

Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei der Firma Schneider Reisen oder unter www.garantiefonds.ch

 

Wir fahren Grün!

Mehr denn je liegen Carreisen im Trend, denn durch den geringen Energieverbrauch und Schadstoffausstoss sowie die geringe Lärmemission gilt der Car als umweltfreundlichstes aller motorisierten Verkehrsmittel.

 

Der Reisecar...

... ist das Verkehrsmittel mit dem geringsten Kraftstoffvebrauch pro zurückgelegtem Personenkilometer

... verursacht deutlich weniger Luftschadstoffe als andere Verkehrsmittel

... spart viel Platz auf der Strasse im Vergleich zur gleichen Anzahl PW-Reisenden

... verhindert durch weniger Platzbedarf Staus auf Strassen und Autobahnen

... erzeugt somit auch weniger Strassenlärm

 

Reiseleiter / Carchauffeur

Unsere qualifizierten Carchauffeure sind Kilometermillionäre. Sie sind seit Jahren bei uns beschäftigt und verfügen über grosses fahrtechnisches Wissen. Doch vor allem überzeugen Sie durch Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Umsicht gegenüber den Reisegästen. Sie gestalten Ihren Aufenthalt in unseren Luxusbussen so angenehm wie nur möglich. Oberstes Gebot unserer Carchauffeure ist sicher und möglichst pünktlich den Bestimmungsort zu erreichen. Dafür sind sie bestens ausgebildet.

 

SICHERHEIT

Reisecars

Alle Reisecars werden jährlich durch das zuständige kantonale Strassenverkehrsamt zu einer obligatorischen Kontrolle aufgeboten. Dabei legen die Experten ganz besonderen Wert auf einen einwandfreien technischen Zustand und die Sicherheit des Fahrzeuges, wie auch auf die fehlerlose Funktion des Fahrtenschreibers.

Fahrtenschreiber

Alle unsere Cars sind mit dem rechtlich vorgeschriebenen Fahrtenschreiber ausgestattet. Dieser dokumentiert jede Bewegung des Busses und zeigt auf, ob der Fahrer die gesetzlich erforderlichen Ruhe- und Lenkzeiten eingehalten hat. Der Fahrtenschreiber wird von den Behörden regelmässig kontrolliert.

Geschwindigkeit

In der Schweiz beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Reisecars 100 km/h. Bei einer Überschreitung tritt der automatische Tempobegrenzer ein, der den Motor selbstständig wieder auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit abbremst.

Sicherheitsgurte

Das Tragen der Sicherheitsgurte ist in der Schweiz sowie in allen europäischen Ländern obligatorisch. Bitte schnallen Sie sich deshalb bei jeder Fahrt an. Es dient Ihrer Sicherheit.

Ruhezeiten und Pausen

Ausreichende Pausen während einer Fahrt tragen zur Entspannung und zum allgemeinen Wohlbefinden bei und fördern so die Konzentrationsfähigkeit. Für den Chauffeur sind diese kleinen Auszeiten besonders wichtig. Es ist daher gesetzlich vorgeschrieben, dass der Chauffeur nach spätestens 4,5 Stunden die Fahrt für mindestens 45 Minuten unterbrechen muss.

 

Übersicht der gesetzlichen Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit

Höchstlenkzeit pro Tag

9 Std., 2 x wöchentlich 10 Stunden zulässig

Unterbrechung der Lenkzeit

Nach höchstens 4.5 Std. für mind. 45 Minuten oder Teilunterbrechung von mind. 15 und 30 Minuten

Tagesruhezeit

Ununterbrochene Ruhezeit: 11 Std. innerhalb von 24 Std.,  3 x wöchentlich; Verkürzung auf 9 Std. zulässig

Maximale Einsatzzeit pro Tag

13 Stunden, 3 x wöchentlich bis zu 15 Std. zulässig

 

Versicherung

Schneider Reisen ist mit einer Summe von 10 Mio. Franken pro Person und Schadenfall gegen Haftpflichtschäden versichert.

 

Einreisebestimmungen

Gültige ID-Karte oder gültiger Pass in europäischen Ländern. Bitte beachten Sie, dass bei Kreuzfahrten ein gültiger Reisepass benötigt wird und in speziellen Ländern der Reisepass 3 - 6 Monate über das Rückreisedatum gültig sein muss.

 

Kreditkarten

Die internationalen Kreditkarten werden in grösseren Hotels, manchen Restaurants und einigen Geschäften akzeptiert. Einzelheiten erfahren Sie vom Aussteller der Kreditkarte.

 

Telefon-Vorwahl in die Schweiz

Aus ganz Europa 00 41

ausser Estland 0 00 41
Litauen 8 10 41
Russland 8 10 41
Ukraine 8 10 41

Anschliessend die regionale Vorwahl ohne die 0 wählen. Bsp. 00 41 32 618 11 55

Wichtig: Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, erkundigen Sie sich im Hotel vor jedem Telefongespräch, welche Gebühren verrechnet werden. Die Tarife im Hotel sind höher als in öffentlichen Telefonkabinen.

 

Stromspannung

Alle Länder Europas 220 V / Adapter für 3-polige Stecker

ausser

Grossbritannien 240 V  und Adapter notwendig

Litauen 220 V und Adapter notwendig

Marokko 110/220 V für 3-polige Stecker

Russland 220 V und Adapter empfohlen

Tschechische Republik 220 V und Adapter notwendig

 

ZOLLBESTIMMUNGEN

Rückreise in die Schweiz

Im Ausland abgabenfrei einkaufen: Die Freimengen und Freigrenzen gelten für Privatwaren, die Sie persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk mitführen. Die Freimengen und Freigrenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt.

Alkoholische Getränke

Die Freimengen gelten nur für Personen ab 17 Jahren.

Alkoholische Getränke bis 18% Vol.: 5 Liter
Alkoholische Getränke über 18% Vol.: 1 Liter

Tabak

Zigaretten / Zigarren: total 250 Stück
Schnitttabak: 250 g

Waren

Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von CHF 300.– pro Person abgabenfrei. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren CHF 300.–, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milchprodukte, Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten.

 

 

Schneider Reisen & Transporte AG | Langendorf Industriestr. 1 Telefon 032 618 11 55 | E-Mail
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