Kindersitz und Tragen von Sicherheitsgurten
Laut Gesetz müssen Kinder unter vier Jahren mit einer geprüften Kinderrückhaltevorrichtung (z.B. Kindersitz) gesichert werden. Für Kinder ab vier Jahren besteht in Gesellschaftswagen wie für Erwachsene das normale Gurtenobligatorium.
Daher gelten bei Schneider-Reisen für Kleinkinder von 0–3,99 Jahren folgende Bestimmungen:
Kleinkinder müssen einen eigenen Sitzplatz haben und in einem Babysitz gesichert sein. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Sitz für die Befestigung an einem 2-Punkt-Hüftegurt oder mit zwei Spannsets geeignet sein muss.
Die Firma Schneider-Reisen stellt Ihnen eine begrenzte Anzahl Sitze zur Verfügung. Diese müssen jedoch im Voraus telefonisch reserviert werden.
Gesetzlicher Nachweis: Art. 3a Abs. 4 VRV bzw. für Reisecars (da 2-Punkt-Hüftgurtsystem) ECE-Reglement Nr. 44 gemäss Anhang 2 VTS3.