ERV-Versicherungsschutz rund um COVID-19
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) haben Reiseempfehlungen ausgesprochen und auch in der Schweiz können von den Kantonen lokale (Teil-)Lockdowns verhängt werden. Aus diesem Grund sind einige Reiseannullierungen oder Reisezwischenfälle infolge von COVID-19 nicht mehr unerwartet oder unvorhersehbar, weshalb in gewissen Fällen kein versichertes Ereignis vorliegt. Der ERV ist es insbesondere in Zeiten der Unsicherheit wichtig, Sie über die geltenden und umfangreichen Versicherungsleistungen zu informieren und Ihnen ein verlässlicher Versicherungspartner bei Ihren Reise- und Freizeitaktivitäten zu sein. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die weltweit (inkl. Schweiz) geltenden Richtlinien in Zusammenhang mit einer Annullierungskostenversicherung oder einem SOS-Schutz.
Allgemeine Versicherungsbedingungen der EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG
Wir empfehlen Ihnen zur Deckung der Reiserisiken den Abschluss folgender Versicherungen: Annullations-, Rückreise-, Gepäck- und Unfallversicherung, sofern Sie nicht bereits entsprechende Versicherungen mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben (z.B. ETI-Schutzbrief).
Unsere Reisegäste sind während der Fahrt im Car gegen nicht selbstverschuldete Unfälle versichert. Ausserhalb des Cars sind die Teilnehmer durch uns nicht versichert.
Annullierung & SOS Schutz, Badeferien
Allgemeine Versicherungsbedingungen E600
Versicherung Car Tourisme, Versicherungssumme bis Fr. 2'000.- pro Person
Versicherung Single-/Multitrip, Versicherungssumme ab Fr. 2'001.- pro Person
Allgemeine Versicherungsbedingungen E27
Haftung bei erhöhtem Risiko
Aktivferien sind meistens mit erhöhtem Risiko verbunden. Für Unfälle haftet Schneider Reisen nicht. Schneider Reisen setzt bei jedem Teilnehmer ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung im Strassenverkehr voraus: bei Velo und Biketouren wird das Tragen eines Helms vorausgesetzt.
Car Reiseversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen